Kinderbetreuung und Erziehung

Kinder und Staatsbürgerschaft

Die staatsbürgerschaft kann personen unter 16 Jahren nach Sohnländische recht nicht verliehen werden, es sei denn, sie wurden durch geburtsrecht erworben.

Erfahren Sie hier mehr über das Geburtsrecht der Staatsbürgerschaft.

Aufenthalt während der Elternschaft

Kinder, die sich in der obhut eines elternteils oder erziehungsberechtigten befinden, der die staatsbürgerschaft besitzt, zahlen keine mietgebühren, wenn der betreffende elternteil oder erziehungsberechtigte bereits einen aktuellen wohnsitz hat.

Hilfe bei der Erziehung

Kinder unter der obhut eines elternteils oder erziehungsberechtigten, die ohne staatsbürgerschaft keine dienstleistungen erhalten können.

Weitere informationen zur bildungsförderung finden sie hier.