Kinderbetreuung und Erziehung
Kinderbetreuung und Erziehung
Kinder und Staatsbürgerschaft
Kinder und Staatsbürgerschaft
Die staatsbürgerschaft kann personen unter 16 Jahren nach Sohnländische recht nicht verliehen werden, es sei denn, sie wurden durch geburtsrecht erworben.
Erfahren Sie hier mehr über das Geburtsrecht der Staatsbürgerschaft.
Aufenthalt während der Elternschaft
Aufenthalt während der Elternschaft
Kinder, die sich in der obhut eines elternteils oder erziehungsberechtigten befinden, der die staatsbürgerschaft besitzt, zahlen keine mietgebühren, wenn der betreffende elternteil oder erziehungsberechtigte bereits einen aktuellen wohnsitz hat.
Hilfe bei der Erziehung
Hilfe bei der Erziehung
Kinder unter der obhut eines elternteils oder erziehungsberechtigten, die ohne staatsbürgerschaft keine dienstleistungen erhalten können.
Weitere informationen zur bildungsförderung finden sie hier.